Quellenpolitik
Vorrang haben amtliche Gesetze, Behörden, öffentliche Statistikstellen und andere originäre Herausgeber. Kommerzielle Zusammenfassungen dienen nicht als neutraler Beleg.
Unser Maßstab
Jede Artikelsektion zeigt ihre Beleggrundlage unmittelbar. Der redaktionelle Text trennt den belegten Regelungsstand von praktischen Arbeitsschritten und benennt, wenn eine Quelle eine Schlussfolgerung nicht selbst ausspricht.